Wer baut die Gehwegüberfahrt?
Die Gehwegüberfahrt – das abgesenkte, befestigte Stück Gehweg zwischen Fahrbahn und Grundstück – liegt im öffentlichen Straßenland. Für sie ist in Berlin das Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks als Straßenbaulastträger zuständig. Rechtsgrundlage ist § 9 des Berliner Straßengesetzes. Das Amt stellt Überfahrten her, ändert sie und entfernt sie, wenn sie nicht mehr gebraucht werden – jeweils auf Kosten des Anliegers.
Ihre Pflasterfirma baut also die Einfahrt auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze. Die Überfahrt selbst beantragen Sie beim Bezirk.
Wer stellt den Antrag?
Antragsteller ist der Eigentümer des Grundstücks. Als Nachweis dienen ein Grundbuchauszug oder der Notarvertrag. Lässt sich der Eigentümer vertreten – etwa durch Architekt oder Bauträger –, braucht es eine Vollmacht. Der Antrag wird mit einem maßstabsgerechten Lageplan oder einer Skizze eingereicht; im Bezirk Treptow-Köpenick werden beide Unterlagen zweifach und mindestens zehn Wochen vor dem gewünschten Baubeginn verlangt. Die Formulare unterscheiden sich je nach Bezirk und stehen auf den Seiten der Bezirksämter bei berlin.de.
Ablauf in fünf Schritten
1. Antrag mit Lageplan beim Straßen- und Grünflächenamt einreichen. 2. Prüfung durch das Amt – beteiligt werden unter anderem Tiefbau, Grünflächen, Straßenverkehrsbehörde, Leitungsträger und Straßenbeleuchtung. 3. Bescheid und Zahlung von Verwaltungsgebühr und Kostenvorschuss. 4. Herstellung der Überfahrt durch das Amt beziehungsweise seine Vertragsfirma. 5. Endabrechnung per Leistungsbescheid.
Was kostet eine Gehwegüberfahrt?
Am Beispiel Treptow-Köpenick: Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Aufwand 100 bis 800 Euro. Hinzu kommen die Herstellungskosten, die von Größe und Beschaffenheit der Überfahrt abhängen, sowie gegebenenfalls Kosten für eine Baumfällung mit Ersatzpflanzung oder das Umsetzen eines Lichtmasts. Gebaut wird nach Eingang von Gebühr und Vorschuss; die endgültigen Kosten folgen nach Fertigstellung.
| Position | Richtwert / Angabe |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr (dauerhafte Überfahrt) | 100–800 € |
| Herstellungskosten | nach Größe und Ausführung |
| Provisorische Überfahrt (Baustelle) | Gebühr 100–400 € |
| Verlängerung provisorische Überfahrt | 50 € je Überfahrt |
| Bearbeitungsdauer | durchschnittlich ca. 3 Monate |
Provisorische Überfahrt für die Baustelle
Während der Bauzeit fahren Bagger und Lkw über den Gehweg. Dafür ist eine provisorische Überfahrt nötig, die ebenfalls genehmigungspflichtig ist – auch was Lage, Abmessung und Ausführung betrifft. Einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung gibt es nicht. Planen Sie den Antrag deshalb frühzeitig, am besten zusammen mit dem Bauantrag.
Tipps aus der Praxis
Stellen Sie den Antrag früh: Die Bezirke weisen derzeit auf längere Bearbeitungszeiten hin. Stimmen Sie die Höhen ab: Die Einfahrt auf dem Grundstück sollte so gebaut werden, dass sie ohne Stufe an die spätere Überfahrt anschließt. Achten Sie auf Straßenbäume: Steht ein Baum im Weg, wird es teuer und langwierig – oft ist eine leicht verschobene Einfahrt die bessere Lösung. Wir stimmen die Planung Ihrer Einfahrt gern auf die Überfahrt ab.
Hinweis: Preisangaben sind Richtwerte aus aktuellen Kostenübersichten und ersetzen kein Angebot. Rechtliche Angaben nach Stand der Veröffentlichung, ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Auskünfte der Behörden.
Häufige Fragen
Darf meine Pflasterfirma den Bordstein absenken?
Nein. Die Überfahrt im öffentlichen Straßenland stellt in Berlin das Bezirksamt her.
Wie lange dauert es bis zur fertigen Überfahrt?
Im Bezirk Treptow-Köpenick durchschnittlich etwa drei Monate; derzeit wird auf längere Bearbeitungszeiten hingewiesen.
Kann ich eine Überfahrt wieder entfernen lassen?
Ja. Auch der Rückbau erfolgt durch das Amt auf Kosten des Anliegers.

